
Wege zu Ihrer Kur
Wie komme ich zu meiner Maßnahme?
Damit wir Sie hier im Haus Kühberg begrüßen können, muss vorab die Kostenübernahme geklärt sein. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten, bei Privat-Versicherten oder Beihilfe-Versicherten benötigen wir von Ihnen selbst die Kostenübernahmeerklärung. Wir senden Ihnen gerne das Formular der Kostenübernahmeerklärung zu.
Wenn die Kur bewilligt ist, ist es wichtig, dass Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie in unser Haus kommen wollen. Schreiben Sie uns zusätzlich an oder rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam einen Termin finden können. Wir können einen Termin erst dann reservieren, wenn wir die Kostenübernahme in elektronischer Form (per dta) von der Krankenkasse übermittelt bekommen haben.
Jeder gesetzlich Krankenversicherte (Mütter und Väter) hat Anspruch auf eine Kur oder – wie es heute heißt - eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, wenn Krankheiten bestehen oder soziale Belastungssituationen die Gesundheit der Mutter/des Vaters und/oder der Kinder gefährden und Maßnahmen am Wohnort nicht mehr ausreichen.
Der erste Schritt zur Vorsorge- oder Rehamaßnahme ist der Gang zum Arzt. Ihr Hausarzt oder Kinderarzt bestätigt Ihnen die Notwendigkeit einer medizinischen Heilmaßnahme.
Gesetzlich Versicherte beantragen die Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme über ihre Krankenkasse. Gesunde Begleitkinder werden bei der Krankenkasse der Mutter / des Vaters beantragt. Behandlungsbedürftige Kinder werden über die Krankenkasse beantragt, bei der sie versichert sind.
Privatversicherte informieren sich bei ihrer Versicherung und gegebenenfalls Beihilfestelle. Es sollte geklärt werden, ob Kosten übernommen werden und wenn ja, in welcher Höhe. Die Einleitung der Maßnahme erfolgt über die Empfehlung des behandelnden Arztes (formloses Attest).
Privatversicherte behandlungsbedürftige Kinder werden über die Privatversicherung beantragt. Gesunde Begleitkinder werden üblicherweise bei der Versicherung des Elternteils beantragt.

Was übernimmt meine Krankenversicherung, welche Kosten muss ich selber tragen?
Zuzahlung und Eigenanteil:
Die Kosten werden von allen Krankenkassen übernommen. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10,- € pro Kalendertag pro Erwachsenen (einschl. An- und Abreisetag = 220 €). Für Kinder ist kein Eigenanteil zu entrichten. Eine Befreiung ist möglich, wenn die Zuzahlungsgrenze von 2% des Jahresbruttoeinkommens der Familie überschritten wird. Bei chronisch Kranken 1%!! Falls dies für Sie zutrifft, Befreiung bitte vor der Maßnahme bei der Krankenkasse beantragen !
Reisekosten:
Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) übernimmt die Krankenkasse. Der Eigenanteil beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 €, max. 10 € pro Fahrt. Mit der Bahn reisen Kinder bis 14 Jahren in Begleitung eines Elternteils kostenlos. Bei Anreise mit dem PKW bringen Sie bitte das Formular für den Fahrtkostenzuschuß mit. Dieses erhalten Sie ebenfalls bei der Krankenkasse.
Dauer der Kurmaßnahme:
3 Wochen. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen sind Verlängerungen möglich.
Kurwiederholung:
Der Abstand zwischen 2 Maßnahmen sollte 4 Jahre betragen, bei medizinischer Notwendigkeit ist eine frühere Bewilligung möglich.
Anerkennung nach §§24/41 SGB V Versorgungsvertrag nach § 111a
Kostenübernahme durch alle gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, Barmer, TK, DAK u.a.), bei Privatversicherten durch die Beihilfe (Anteil).
