Wege zur Maßnahme

Wie komme ich zu meiner Maßnahme?

Jeder gesetzlich Krankenversicherte (Mütter und Väter) hat Anspruch auf eine Kur oder - wie es heute heißt - eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, wenn Krankheiten bestehen oder soziale Belastungssituationen die Gesundheit der Mutter/des Vaters und/oder der Kinder gefährden und Maßnahmen am Wohnort nicht mehr ausreichen.

Der erste Schritt zur Vorsorge- oder Rehamaßnahme ist der Gang zum Arzt. Ihr Hausarzt oder Kinderarzt bestätigt Ihnen die Notwendigkeit einer medizinischen Heilmaßnahme.
Gesetzlich Versicherte beantragen die Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme über ihre Krankenkasse. Gesunde Begleitkinder werden bei der Krankenkasse der Mutter / des Vaters beantragt. Behandlungsbedürftige Kinder werden über die Krankenkasse beantragt, bei der sie versichert sind.
Privatversicherte informieren sich bei ihrer Versicherung und gegebenenfalls Beihilfestelle. Es sollte geklärt werden, ob Kosten übernommen werden und wenn ja, in welcher Höhe. Die Einleitung der Maßnahme erfolgt über die Empfehlung des behandelnden Arztes (formloses Attest). Privatversicherte behandlungsbedürftige Kinder werden über die Privatversicherung beantragt. Gesunde Begleitkinder werden üblicherweise bei der Versicherung des Elternteils beantragt.

 

 

 

Zuzahlung und Eigenanteil:

Die Kosten werden von allen Krankenkassen übernommen. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10,- € pro Kalendertag pro Erwachsenen (einschl. An- und Abreisetag =220 €). Für Kinder ist kein Eigenanteil zu entrichten. Eine Befreiung ist möglich, wenn die Zuzahlungsgrenze von 2% des Jahresbruttoeinkommens der Familie überschritten wird. Bei chronisch Kranken 1%!! Falls dies für Sie zutrifft, Befreiung bitte vor der Maßnahme bei der Krankenkasse beantragen !

Reisekosten:

Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) übernimmt die Krankenkasse. Der Eigenanteil beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 €, max. 10 € pro Fahrt. Mit der Bahn reisen Kinder bis 14 Jahren in Begleitung eines Elternteils kostenlos. Bei Anreise mit dem PKW bringen Sie bitte das Formular für den Fahrtkostenzuschuß mit. Gibt es ebenfalls bei der Krankenkasse.

Dauer der Kurmaßnahme:

3 Wochen. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen sind Verlängerungen möglich.

Kurwiederholung:

Der Abstand zwischen 2 Maßnahmen sollte 4 Jahre betragen, bei medizinischer Notwendigkeit ist eine frühere Bewilligung möglich.

Anerkennung nach §§24/41 SGB V Versorgungsvertrag nach § 111a.

Kostenübernahme durch alle gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, Barmer, TK, DAK u.a.), bei Privatversicherten durch die Beihilfe (Anteil). Mal in Folge mit dem „Qualitätszeichen für die qualitätsgeprüfte Durchführung von Mutter-Kind-Maßnahmen" ausgezeichnet.