So wäre es schön! Geborgenheit geben zu können, ohne sich dabei selbst zu verausgaben. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Mütter und Väter tragen die Hauptlast in unserer Gesellschaft: Sie versorgen die Kinder, organisieren einen Haushalt mit mehreren Personen, pflegen soziale Kontakte und erwirtschaften ein Familieneinkommen unter zunehmend schwieriger werdenden Bedingungen. Die Familien leiden unter dem wachsenden Druck. Viele Mütter (und zunehmend auch alleinerziehende Väter) sind irgendwann von dieser Situation überlastet und erschöpft und werden infolgedessen seelisch und körperlich krank.
Eine Auszeit vom Alltag, sich mit sich selbst befassen, bewusst werden für die eigenen Anteile an den belastenden Faktoren, die Kräfte der Natur erspüren und aufnehmen, sich bewegen, mit anderen sprechen... dabei wollen wir Sie unterstützen und mit Ihnen den Raum und die Zeit dafür gestalten.
Eine gesunde Lebensführung, die Umweltschutz, Bio-Anbau und zertifizierte Tierhaltung sowie Erhaltung der Ressourcen unserer Erde einschließt, ist uns sehr wichtig. Daher bieten wir Lebensmittel aus biologischen Anbau - jahreszeitengemäß - an.
Das bedeutet: Fleischgerichte gibt es einmal in der Woche, einmal pro Woche Fisch (für die Vegetarier oder Veganer natürlich dann auch eine Alternative). Im Winter gibt es keinen grünen Salat oder Gurken und Tomaten wenn diese nicht mehr aus regionalem Anbau lieferbar sind. Es gibt viele leckere Gerichte mit Wintergemüse.
Mit der Mutter/Vater-Kind-Vorsorge hat der Gesetzgeber in Anerkennung der Leistung (und Belastung) der Familien einen Weg aus dem Teufelskreis von Überlastung, Erschöpfung, angespannter Mutter/Vater-Kind-Beziehung, Partnerschaftskonflikten und Krankheit geschaffen.
Ihr gesetzlicher Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme wurde mit der Gesundheitsreform 2007 gestärkt: Mutter/Vater-Kind-"Kuren" heißen jetzt "Maßnahmen" und sind PFLICHTLEISTUNGEN aller Krankenkassen geworden.
Wenn eine Mutter/ein Vater in Erziehungsverantwortung erschöpft oder krank geworden ist, ist eine Maßnahme grundsätzlich indiziert und sollte nicht abgelehnt werden. Die Ablehnungsbegründung "nicht ausgeschöpfte Maßnahmen am Wohnort" ist gesetzlich unzulässig! Bei Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb von vier Wochen möglich und in der Regel erfolgreich.