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Wege zur Kur.
Wie komme ich zu meiner Kur?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte (Mütter sowie Väter)
haben Anspruch auf eine Kur oder -wie es heute heißt-
eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, wenn
Krankheiten bestehen oder soziale Belastungssituationen
die Gesundheit der Mutter/des Vaters und/oder der Kinder
gefährden und Maßnahmen am Wohnort nicht mehr aus-
reichen.
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Der erste Schritt zur Vorsorge- oder Rehamaßnahme
ist der Gang zum Arzt. Ihr Hausarzt oder Kinderarzt bestätigt
Ihnen die Notwendigkeit einer medizinischen Heilmaßnahme.
(Die dazu erforderlichen Attestformulare können Sie
bei uns anfordern )
Zuzahlung und Eigenanteil:
Die Kosten werden von allen Krankenkassen übernommen.
Der gesetzliche Eigenanteil
beträgt 10,- € pro Kalendertag pro Erwachsenen(einschl.
An- und Abreisetag). Für Kinder
ist kein Eigenanteil zu entrichten. Eine Befreiung erfolgt
nur, wenn die Zuzahlungsgrenze
von 2% des Jahresbruttoeinkommens der Familie überschritten
wird. !! Bei chronisch
Kranken 1%!!
Reisekosten:
Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) übernimmt die Krankenkasse.
Der Eigenanteil beträgt
10% der Kosten, mindestens 5 €, max. 10 € pro
Fahrt.
Mit der Bahn reisen Kinder bis 14 Jahren in Begleitung
eines Elternteils kostenlos. Dauer
der Kurmaßnahme:
3 Wochen. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen
sind Verlängerungen möglich.
Kurwiederholung:
Der Abstand zwischen 2 Kuren soll 4 Jahre betragen, bei
medizinischer Notwendigkeit ist eine frühere Bewilligung
möglich.
Anerkennung nach §§24/41
SGB V Versorgungsvertrag nach § 111a.
Kostenübernahme durch alle gesetzlichen
Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, Barmer, TK,
DAK u.a.), bei Privatversicherten durch die Beihilfe (Anteil)
.
Die AOK Bayern hat unser Haus 2003 zum zweiten Mal mit
dem „Qualitätszeichen Mutter-
Kind-Kur“ ausgezeichnet.
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